Donnerstag, 19. März 2015

Moraltheologie auf dem Prüfstand

In Zeiten wie den unsrigen, in denen die Katholische Kirche einer im eigenen Elfmeterraum eingeschnürten Fußballmanschaft gleich, belagert vom Feind, ein Angriff erfolgt auf den anderen, da könnte es gelten, alles, was angegriffen wird heroisch zu verteidigen, um so der Wahrheit zu dienen. Der jesuitische Standpunkt, basierend auf dem Voluntarismus des hl. Ignatius unterstützte dabei diesen Abwehrheroimus, denn es gilt,daß Alles wahr ist, was die Kirche lehrt, weil sie es lehrt. Wenn man sich dabei an das  politische Kampflied, einst oft in der DDR gesungen,"Die Partei, die Partei, die hat immer recht" erinnert fühlt, liegt man wohl nicht ganz verkehrt. In Zeiten des Kampfes ist so eine klare Unterscheidung von wahr und falsch eben mehr als nützlich. Aber der Thomismus hat auch sein Heimatrecht in der Katholischen Kirche und dessen Basiscredo lautet, daß die Kirche das lehrt, was wahr ist und nicht, daß das, was Kirche wahr ist, weil sie es lehrt. Der Voluntarismus versteht so Wahrheit als eine Entscheidung einer oder der Autorität, daß das als wahr zu gelten hat. Das ist so, wenn der Schiedsrichter entscheidet, daß das kein gültiges Tor war. Die Entscheidung des Schiedsrichters gilt, auch wenn die Zeitlupenaufnahme die gefallene Entscheidung nachträglich als Fehlurteil erweist. Der Cognitivismus des hl. Thomas sieht das ganz anders. Für ihn ist das, was wahr ist, erkennbar, weil dem menschlichen Erkennen eine Welt gegenübersteht, die so von Gott geschaffen wurde, daß sie dem Denken einsehbar und verstehbar ist. Jetzt gilt aber, daß eine Lehre der Kirche nicht schon deshalb wahr ist, weil sie im Katechismus steht, sondern sie steht da nur rechtens, wenn sie wahr ist. Und dieser Anspruch ist im Raum des vernünftigen Denkens zu verifizieren. Das hat nun aber auch zur Folge, daß nicht vor jeder Prüfung jede Aussage des Katechismus als wahr zu gelten hat. 
Man erinnere sich einer einfachen Tatsache: in der Kirche galt lange Zeit eine uneheliche Geburt als Weihehindernis, das aber dispensabel war. Dies Weihehindernis hat die Kirche jetzt abgeschafft. Wenn alles, was die Kirche lehrt, gleich dem Gesetz der Meder und Perser ein ewig gültiges Gesetz wäre, dann hätte dies dispensable Weihehindernis nie von der Kirche abgeschafft werden dürfen! Könnte es so auch andere Detaillehren geben, die zwar im Katechismus stehen, die aber einer vernünftigen Prüfung nicht standhalten können?
Der Katholische Katechismus lehrt (2280-2283), daß der Selbstmord immer eine schwere Sünde ist, auch wenn dann, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung der Selbstmörder nicht immer im vollem Umfange für diese Sünde verantwortlich ist. Der Katechismus nennt nun verschiedene Gründe, warum der Selbstmord eine Sünde ist. Schon hier ergibt sich für den aufmerksamen Leser ein beachtliches Problem. Nicht jede Tötung ist ein Mord, sondern nur die Tötung eines Menschen aus niedrigen Beweggründen, wobei auch eine eindeutige Tötungsabsicht vorliegen muß. Will der Katechismus also damit schon andeuten, daß es auch Selbsttötungen geben könnte, die weil nicht aus niedrigen Beweggründen vollzogen, keine schwere Sünde sein könnten? 
Schauen wir auf die Begründung, so scheint aber das Anliegen dieser Beurteilung des Selbstmordes die zu sein, jede Selbsttötung als Sünde zu qualifizieren. Jetzt sollen aber nicht die Einzelbestimmungen im Detail diskutiert werden, sondern ein anderes Prüfungsverfahren appliziert werden. Die Begründung für das hier nun angewendet werdende Kontrollverfahren: daß das, was für die Naturwissenschaften das Experiment zur Falsifizierung von Theorien ist, das leistet der konstruierte Fall für eine Lehrbestimmung der Moraltheorie. Wenn es nur einen Fall oder gar eine Klasse von Einzelfällen gibt, in der die Selbsttötung keine schwere Sünde ist, dann ist schon die These, daß jede Selbsttötung eine schwere Sünde ist, widerlegt.
Es soll nun ein Fall konstruiert werden, der sich so wohl im spanischen Bürgerkrieg abgespielt haben könnte. Ich wähle diese Konstruktion, weil damit das sehr abstrakte Problem anschaulicher wird und gerade dies auch eine Hilfe zur moralischen Beurteilung ist.Unser moralisches Urteilsvermögen kann leichter anschauliche Einzelfälle beurteilen als abstrakte Vorfälle. 
Zum Hintergrund:"Die massenhaften Morde an Nonnen, Mönchen und Priestern in der republikanischen Zone gehören ohne Zweifel zu den dunkelsten Kapiteln der Geschichte des Spanischen Bürgerkriegs. 7.114 Geistliche verloren dort bis 1939 ihr Leben: 12 Bischöfe, 4.184 weltliche Geistliche, 2.635 Mönche und 283 Nonnen." So lesbar auf der Internetseite: Anarchismus at, Märtyrer des spanischen Bürgerkrieges". Es darf gemutmaßt werden, daß die Opferzahlen nach unten runterkorrigiert worden sind von dieser Anarchismusnetzseite, da ja auch oder gerade (?) Anarchisten zu den Tätern zählten. Also eher mehr als hier angegeben.
Imaginieren wir uns so diesen Fall. Ein Nonnenkloster fällt in die Hände von Kommunisten und Anarchisten während des spanischen Bürgerkrieges.
Der 1. Fall. Eine Nonne befindet sich in dem Zimmer, in dem die Medizin für die Schwestern aufbewahrt wird. Sie weiß, nimmt sie diese und jene Medizin zusammen, würde sie sterben. Fällt sie den Kommunisten und Anarchisten in die Hände, sie weiß es,  werden die sie zu Tode vergewaltigen.Jetzt kann sie entweder sich durch die Medizin selbst töten oder sie tötet sich selbst nicht, dann wird sie getötet, indem die Männer sie zu Tode vergewaltigen. (Für Leser, die sich in keinster Weise vorstellen können, was für Bestialitäten Männer Frauen antuen können,wenn sie sie zu Tode vergewaltigen, sei hier Marquise de Sade zur Lektüre empfohlen- Menschenkenntns schadet nicht!) 
Wenn der Freitod immer eine schwere Sünde ist, und wenn gilt, daß kein Zweck, auch der nicht, sich vor einem Zutodevergewaltigen zu bewahren,  rechtfertigt, eine schwere Sünde zu tuen, dann muß diese Nonne sich zu Tode vergewaltigen lassen. Der Katechismus urteilt, daß jede Selbsttötung eine Sünde sei, weil sie der Selbstliebe widerspräche.(2281). Fragen wir jetzt: widerspricht es der Liebe der Nonne zu sich selbst, sich lieber zu vergiften, als sich zu Tode vergewaltigen zu lassen? Tod sein wird sie am Ende auf jeden Fall-sie hat nur noch die Wahl von durch eigene Hand mittels von "Gift"
(=mißbrauchter Medizin) oder durch sie vergewaltigende Männer. Jede menschliche Selbstliebe wird angesichts dieser zwei Möglichkeiten den Freitod als die Tat wählen, die der Selbstliebe mehr entspricht als das Sich -Zu-Tode-Vergewaltigen-Lassen! Verstößt nun eine Selbsttötung in diesem Falle gegen das Gebot der Nächstenliebe? Wer ist denn in diesem Fall ihr Nächster? Sie hat als "Nächste" nur noch die Männer, die sie töten wollen. Man könnte nun meinen, aber doch auch noch die Mitschwestern. Ja, wenn nun die Vergewaltiger zu ihr sagten, daß sie die anderen Nonnen nicht vergewaltigten und umbrächten , ließe sie sich vergewaltigen, aber wenn die Situation so ist, daß egal was sie tut, sie am Ende tot sein wird und daß das keinerlei Auswirkung auf das Schicksal ihrer Mitschwestern hat, weder positive noch negative, dann hat sie in dieser Lage keine Nächsten mehr im moralisch relevanten Sinne. Im moralisch relevanten Sinne hätte sie nur dann noch die Schwestern als Nächste, wenn ihr Sichentscheiden in irgendeiner Weise Einfluß nehmen könnte auf das Schicksal ihrer Mitschwestern. Und nun zu den "Nächsten", ihren Vergewaltigern! Es wird wohl keiner urteilen wollen, daß die Nächstenliebe nun von der Nonne es verlange, sich vergewaltigen zu lassen, damit die Männer ihren Spaß haben! Wenn sie in diesem Falle sich selbst tötet, dann widerspricht das weder dem Gebot der Selbst- noch der Nächstenliebe!
Jeder Freitod widerspricht der "Liebe zum lebendigen Gott", heißt es dann in 2281. Dann entspräche es der Liebe zum lebendigen Gott, wenn sich eine Nonne von Männern zu Tode vergewaltigen ließe? Wenn das der Liebe zu Gott entspricht, dann ist dieser Gott aber von Satan nicht unterscheidbar!  Hier muß man, wenn Gott wirklich ein Gott der Liebe ist, urteilen, daß es moralisch legitim ist, sich einer Zu-Tode-Vergewaltigung-durch einen Freitod zu entziehen, denn Gottes Wille kann es nicht sein, daß so sehr eine Nonne gequält wird, wenn sie sich dem entziehen kann. Und wie sollte eine Tat aus Liebe zu sich, die nicht der Nächstenliebe widerspricht eine sein, die der Liebe zu Gott widerspricht. Wenn dann noch bedacht wird, daß der menschlichen Liebe zu Gott die Liebe Gottes zu uns Menschen vorausgeht, dann wird es völlig absurd, oder sollte wirklich zu urteilen sein, daß es Gottes Liebe zu uns Menschen entspricht, daß eine Nonne zu Tode vergewaltigt wird, wenn sie die Möglichkeit hätte, sich diesem Zu-Tode-Gequältwerden durch einen Freitod zu entziehen? 
Angesichts dieser Konsequenz kann man nicht umhin, daß die Verurteilung jedes Sichtötens als schwere Sünde inhumane Konsequenzen mit sich bringt. 
Nun wenden wir uns dm Hauptargument zu, 2280 8jetzt vollständig zitiert)
"Jeder ist vor Gott für sein Leben verantworlich. Gott hat es ihm geschenkt. Gott ist und bleibt der höchste Herr des Lebens. Wir sind verpflichtet, es dankbar anzunehmen und es zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seele zu bewahren. Wir sind nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen." 
Diese Aussage des Katechismus  ist nun in sich aporetisch! Wenn etwas mir geschenkt wird, dann wird es dadurch mein Eigentum. Anders, wenn mir etwas geliehen wird. Wenn mir ein Buch geschenkt wird, ist es dadurch mein Eigentum und ich darf mit ihm machen, was mir gefällt.  Wenn es mir aber nur ausgeliehen ist, dann bleibt es im Besitz des Ausleihers und ich darf nur mit dem Ausgeliehenen so umgehen, wie es dem Ausleiher erlaubt. Gott schenkt uns das Leben und wir sind nicht Eigentümer sondern nur Verwalter des Lebens, ist eine sich selbst widersprechende Aussage.  Wenn wir nicht Eigentümer unseres Lebens sind, dann ist uns das Leben nicht geschenkt worden. Wenn es uns geschenkt worden wäre, wäre es unser Eigentum und wir dürften mit ihm umgehen wie auch sonst mit Eigentum.  Wenn mir wer ein Brotmesser schenkt, dann ist das Geschenkte zu meinem Eigentum geworden, aber ich darf es trotzdem nicht willkürlich benutzen. Ich darf auch mit einem geschenkten Messer nicht meinen Nächsten ermorden. Daß der Mensch sein Eigentum  zur Ehre Gottes und zum Heile der Seele benutzen soll, ist nun eine Bestimmung des Gesetzes Gottes, wie der Mensch  zu leben hat. Diese Bestimmung gilt für alles, was der Mensch besitzt und so auch für sein Leben. Ein Freitod widerspräche so nur dann dieser Bestimmung, wenn der Freitod gegen Gottes Ehre oder dem Seelenheil ausgerichtet wäre.  Wer wollte aber urteilen, daß ein Sich-Zu-Tode-Vergewaltigen-Lassen einer Nonne der Ehre Gottes entspräche? Oder daß es dem Seelenheil der Nonne  dienlich wäre, wenn sie sich zu Tode quälen ließ? Marquise de Sade hätte dieser Gott gefallen, aber mit dem Gott der Bibel, des Jesu Christi, dem Gott der Liebe ist das unvereinbar! 
Unaufhebbar bleibt aber der Widerspruch zwischen den zwei Aussagen, daß Gott dem Menschen das Leben geschenkt hat und der, daß das geschenkte Leben dem beschenkten Menschen nicht gehört. Wenn das Leben dem Menschen nicht gehört, dann gehört es Gott und dann hat er es dem Menschen auch nicht geschenkt, sodaß der Mensch es gemäß der Eigentumsordnung Gottes  (den Geboten Gottes) gebrauchen kann. Wenn der Mensch sich aber nicht gehört, dann gehört er einem anderen. Das ist exakt der Rechtsstatus eines Sklaven! Dann lautet die Grundthese: weil wir Sklaven Gottes sind (wir gehören nicht uns, sondern sind Besitz Gottes), dürfen wir nicht über uns verfügen. 
Was bedeutet denn nun dieser Sklavenstatus für die Nonne? Sie steht vor der Entscheidung: töte ich mich, um meinem Zu-Tode-Vergewaltättigtwerden zu entkommen oder töte ich mich nicht, sodaß ich zu Tode vergewalttätigt werde. Sie ist frei, Sartre würde hier wohl sagen, verdammt zur Freiheit. Denn diese Freiheit kann ihr niemand abnehmen. Sie entscheidet über ihr Leben. Sie verfügt über es und sie muß es. Die einzige Möglichkeit, diese Freiheit loszuwerden wäre die, daß sie ganz jesuitisch ihre Freiheit ihrer Oberen abgetreten hätte und nur noch dann etwas täte, wenn die Obere es befehlt.
Für den Mann des Militärs, für Ignatius ist der freie, selbstständige Mensch der Sünder per se und darum muß die Freiheit abgeschafft werden. Aber auch diese Lösung des jesuitischen Kadavergehorsams, daß auf jede freie Selbsttätigkeit verzichtet wird und man nur noch handelt auf den Befehl des Oberen, trügt. Denn vor jedem Akt des Gehorchens dem Oberen gegenüber muß der, dem der Obere befiehlt, sich immer wieder neu zum Gehorchen entscheiden. Indem er sich zum Gehorchen entscheidet, entscheidet er sich frei darüber und verfügt so über sich. Es ist dem Menschen also, weil er frei ist, freier Wille ist, gar nicht möglich, nicht über sich zu bestimmen. Die Nonne bestimmt und verfügt immer über sich, sowohl wenn sie den Freitod wählt, als auch wenn sie sich entschließt, sich zu Tode vergewalttätigen zu lassen. Nicht das Daß des Sichselbstbestimens ist und kann so eine unerlaubte Handlung sein, denn dann wäre der Mensch ein Sünder, weil er frei ist, sondern es kann nur gelten, daß eine Selbstbestimmung zum Freitod eine Sünde ist. Aber warum ist dann jede Selbstbestimmung zum Freitod eine Sünde? Offenbar nur dann, wenn diese Selbstbestimmung gegen die Selbst- und Nächsten- und Gottesliebe verstößt. Wenn es also nur einen Fall eines Freitodes gibt, der nicht gegen diese Trias verstößt, dann kann dieser Freitod nicht eine Sünde sein!
Nun kommt der 2. Fall. Wider das Nonnenkloster im spanischen Bürgerkrieg, wieder die Kommunisten und Anarchisten, die ins Kloster eindringen-nur diesmal steht unsere Nonne vor der Schwester, die die Aufsicht über die Medizin, den Medizinschrank   hat, und die Nonne bittet sie, gebe mir solche Medizin aus dem Schrank, damit ich mich damit töten kann, um so meiner Vergewaltigung zu Tode entkommen kann. Sie selbst kennt sich nicht genügend aus, um die für diesen Zweck nötigen Mittel aus dem Medizinschrank heraussuchen zu können. Das kann nur die so Gebetene. Ist also diese Beihilfe zum Freitod, um  die sie die Nonne bittet, moralisch erlaubt und ist es moralisch erlaubt, diese Bitte zu erfüllen? Die Antwort lautet: wenn es moralisch legitim ist, sich der Vergewaltigung zu Tode durch einen Freitod zu entziehen, dann ist eine Beihilfe zu einer moralisch erlaubten Handlung auch legitim. In diesem besonderen Falle kommt ja noch hinzu, daß die Nonne den Freitod nicht ohne diese Beihilfe realisieren kann aufgrund der besonderen Situation. Sie will schnell sterben, um den Vergewaltigern nicht lebend in die Hände zu fallen und für diesen schnellen Tod braucht sie die Hilfe der fachkundigen Aufseherin über den Medizinschrank. Würde ihr diese Beihilfe nämlich verweigert, fiele sie lebend in die Hände der Vergewaltiger und die unterlassene Beihilfe würde dann so dazu führen, daß die Nonne zu Tode vergewalttätigt wird! Das kann aber nicht mit dem Gebot der Nächstenliebe vereinbart werden, eine Frau vor einer Vergewaltigung bewahren zu können und dann das dazu Notwendige zu unterlassen!  

Ich denke, daß dieser eine Fall hinreichend beweist, daß die Aussage, daß jeder Freitod eine schwere Sünde ist, nicht haltbar ist. Eine Selbsttötung ist nur genau dann eine schwere Sünde, wenn sie gegen das Gebot der Selbst-und der Nächsten- und der Gottesliebe verstößt, denn der Mensch ist von Gott zur Freiheit bestimmt, das heißt, er soll sich frei gemäß dieser dreifachen Bestimmung bestimmen und nicht kann das Selbstbestimmen als solches schon als Verfügen über sich eine Sünde sein, denn dann wäre der Mensch, weil er frei ist, unabhängig davon, wie er seine Freiheit gebraucht, ein Sünder!    
                 
Nachtrag: Diese Einsicht macht den Abwehrkampf nicht einfacher, weil nun nicht unüberprüft alles, was der Katechismus lehrt, als ewige Wahrheit verkündet werden kann.Aber es ist auch eine große Hilfe für den Abwehrkampf, weil nun auch Positionen nicht mehr verteidigt werden müssen, die sachlich unwahr sind, die man aber zu verteidigen versucht, nur weil sie im Katechismus stehen.   

             

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