Montag, 20. März 2017

Das Menschenecht auf Kindestötung

"by Lüchow. An der Capio Elbe-Jeetzel-Klinik sind Schwangerschaftsabbrüche wieder möglich – Propst Stephan Wichert-von Holten und Barbara Heinelt, die in der Sozialberatung des Diakonischen Werkes auch Frauen in Konfliktsituationen berät, sind erleichtert. “So nachzulesen auf der Internetseite: "Kein ruhiges Hinterland" am 22.2.2017. Die näheren Hintergründe kann man auf Kath net am 20.3. 2017 nachlesen: "Chefarzt der Capio-Klinik in Dannenberg verweigerte Abtreibungen, evangelischer Propst griff ihn dafür in Zeitung an." Der Chefarzt wurde nun entlassen und auch ein weiterer Arzt, der die Durchführung von Kindestötungen im Mutterleib verweigerte.
Und wie reagiert die Leitung der evangelischen Kirche zu Dannenberg dazu? Der Propst ist erleichtert, daß nun wieder Mütter ihre Kinder töten lassen dürfen, wenn sie noch im Mutterleibe sind. Dem gekündigten Chefarzt warf der Propst mangelnden Respekt den werdenden Müttern gegenüber vor, daß er ihren Kindestötungswunsch eben nicht respektiere.
Es darf wohl davon ausgegangen werden, daß eine Ethikexpertenkommission der evangelischen "Kirche" herausgefunden hat, daß Jesus ursprünglich gesagt hat, lasset die ungewollten Kinder zu mir kommen, auf daß ich sie umbringe, daß dann aber eine frauenfeindliche kirchliche Redaktion die Aussage verdreht habe, aber jetzt sei man wieder bei den wahren Anfängen!

In guten "Edelwestern" tötet der gute Held den Feind immer nur im ehrlichen Duell. Sie stehen sich gegenüber, der Colt im Halfter, dann wird gezogen und geschossen. Nur Bösewichte erschießen ihre Gegner, wenn die schlafen oder wenn sie ihnen den Rücken zuwenden. Das nennt man heimtückischen Mord, weil es dem Opfer keine Chance läßt, sich zu verteidigen oder wegzurennen.Was soll man dann über die Tötung eines absolut wehrlosen Kindes im Mutterleib sagen? Es kann nicht wegrennen, es kann sich in keinster Weise wehren. Es kann nicht mal rufen, "Ich will nicht umgebracht werden!". Massenhaft werden so in Deutschland Kinder umgebracht und ein evangelischer Propst ist da erleichtert!
Seltsam, sonst redet man doch als Protestant immer so gern vom Gewissen und daß jeder das Recht habe, nicht gezwungen zu werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Das gilt also für Ärzte nicht: Die müssen Kindestötungen durchführen und weigern sie sich, dann sind sie zu entlassen. Na, ja, mit dem Gewissen nimmt man es eben doch nicht so genau: Nur wenn es mit der Politischen Korrektheit übereinstimmt, ist ihm zu gehorchen, sonst muß man eben auch gegen sein Gewissen handeln und ist als Arzt dazu gar verpflichtet, denn es gibt wohl doch für die EKD wie für Donum vitae ein Recht auf Kindestötung, solange das Kind noch nicht geboren ist.

Zusatz: Wenn zu einer evangelischen Sozialberatung die Beihilfe zur Tötung von ungewolltem Leben gehört, könnten dann auch Kinder eine Behilfe zur Töung unerwünscht weiterlebender Eltern dort in Anspruch nehmen: "Ich möchte meinen dementen Vater abtreiben!"? Wir helfen von der Sozialberatung der EKD!  

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